@Paulemaus
Hättest du alles genau so geschrieben wie in deinem letzten Beitrag, hätte ich dir gewiss nicht widersprochen.
So finde ich es aber recht bemerkenswert, wie alles plötzlich völlig ok und gerechtfertigt ist, das bei anderen neulich ( zu Recht) als 'unmögliches Benehmen' gegeißelt wurde.
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Übrigens ist mir gerade etwas aufgefallen.
Das neue Berliner Hundegesetz ist ja noch nicht lange in Kraft. Früher war es dort nicht verboten, Welpen von privat zu erwerben.
Allerdings auch nicht so kurz, wir man vermuten sollte. Schon über ein Jahr.
Das verwunderte mich etwas, denn ich hatte im Frühjahr dort mal etwas recherchiert, und da war mir die 'Welpenklausel' nicht aufgefallen.
Grade nachgeschaut, und in der "Lesefassung" des Gesetzes, die sich auf Berlin.de findet, und auf die google mich schickt, steht immer noch die Fassung von 2004, zuletzt geändert 2005.
Es gibt auf demselben Portal auch eine Seite, die die Änderungen von 2016 erläutert, aber die habe ich nur gefunden, indem ich Landeshundegesetz Berlin 2016 eingegeben habe.
Sonst, ohne die 2016, komme ich direkt auf das alte Gesetz, und es steht dort maximal im Kleingedruckten, dass es theoretisch möglich sein kann, dass die Fassung nicht mehr die aktuelle ist und man im Berliner Gesetzblatt nachschauen müsste, ob sie noch stimmt...
Ich finde das - ungeachtet der Vermehrerdiskussion - grundsätzlich grob fahrlässig von den Verantwortlichen. Es leistet jedenfalls der Informiertheit selbst aufklärungswilliger zukünftiger Hundebesitzer nicht unbedingt Vorschub.
Du musst doch, wenn du auf die Webseite des Senats gehst und da ein Gesetz anschaust, davon ausgehen können, dass es das aktuell gültige ist...