ich glaube, ganz am Anfang gab es nur eine Liste.
Ich weiß aber, dass ich, wenn ich hätte nachweisen können, dass ich 10 Jahre ununterbrochen Hunde gehalten hätte, ich in NRW auch keine Sachkundeprüfung (für große Hunde) hätte machen müssen. Ich hätte diese 10 Jahre dafür aber nachweisen müssen, etwa über einen Hundesteuerbescheid.
Also, ganz ohne Nachweis ging es damals nicht, aber vielleicht sieht das jedes Ordnungsamt etwas anders.
Wie mit der Umzäunung, die mal mindestens 1,80 hoch sein muss und mal je nachdem - oder dem Halti, das in einigen Städten als Maulkorb -Ersatz anerkannt ist und in anderen nicht…