Warum denn so kompliziert (und gegebenenfalls auch teuer), wenn es doch auch einfach geht.
Ein Hund ist als Verkaufsobjekt rechtlich eine Sache wie ein gebrauchter Kühlschrank, oder auch ein Auto. Bemüht Ihr da auch immer gleich einen RA?
Ein formloser Kaufvertrag genügt.
1. Beschreibung des Kaufobjektes (hier Hund mit Rassebeschreibung, Fellfarbe, Geschlecht und möglichst Chip/Täto-Nummer.
2. Name/Adresse von Verkäufer und Käufer
3. Kaufpreis (1 Euro genügt, um einen rechtlich verbindlichen Kauf zu vollziehen)
4. Kaufdatum
5. Unterschrift von Verkäufer und Käufer
Fertig!
Grüße Klaus